Hohe Zeiten 01
richtig, wir haben daran gedacht, dass heitaten ja auch eine Möglichkeit wäre ...
Die Grundidee ist es, auf einem Schiff zu heiraten, ist S. doch Türkin, ich Deutscher und würden wir es in Deutschland machen, würden alle Türken mit uns schmollen, würden wir es in der Türkei machen, die Deutschen.
Aber darf man eigentlich auf einem Schiff heiraten? Und auf welchen? Und unter welchen Bedingungen?
So auf die Schnelle gibt es keine Antwort auch nicht vom heimatlichen Standesamt, da war ich endlich und habe herausgefunden, dass man, egal wo man heiraten will, eine
Ehefähigkeitsbescheinigung braucht, außerdem natürlich eine Geburtsurkunde (und für die
Ehefähigkeitsbescheinigung dann auch noch einen beglaubigten Auszug aus dem Familienstammbuch des Standesamtes, das für den Geburtsort zuständig ist, eine beglaubigte Geburtsurkunde des Partners, der Partnerin, wenn möglich in mehrsprachiger Ausführung oder mit beglaubigter amtlicher Übersetzung, Kopie des Passes der Partnerin, des Partners usw usw. ),
War das alles? Ich weiß es nicht, aber es ist kompliziert.
Und die gute Frau auf dem Standesamt konnte mir gar nix dazu sagen, wie das mit Schiffshochzeiten ist, ob es da Probleme gibt mit der Anerkennung, wie das funktionieren kann und und und.
Na, ich suche weiter nach Informationen und werde bei Gelegenheit aufschreiben, was ich so erfahre ...
Die Grundidee ist es, auf einem Schiff zu heiraten, ist S. doch Türkin, ich Deutscher und würden wir es in Deutschland machen, würden alle Türken mit uns schmollen, würden wir es in der Türkei machen, die Deutschen.
Aber darf man eigentlich auf einem Schiff heiraten? Und auf welchen? Und unter welchen Bedingungen?
So auf die Schnelle gibt es keine Antwort auch nicht vom heimatlichen Standesamt, da war ich endlich und habe herausgefunden, dass man, egal wo man heiraten will, eine
Ehefähigkeitsbescheinigung braucht, außerdem natürlich eine Geburtsurkunde (und für die
Ehefähigkeitsbescheinigung dann auch noch einen beglaubigten Auszug aus dem Familienstammbuch des Standesamtes, das für den Geburtsort zuständig ist, eine beglaubigte Geburtsurkunde des Partners, der Partnerin, wenn möglich in mehrsprachiger Ausführung oder mit beglaubigter amtlicher Übersetzung, Kopie des Passes der Partnerin, des Partners usw usw. ),
War das alles? Ich weiß es nicht, aber es ist kompliziert.
Und die gute Frau auf dem Standesamt konnte mir gar nix dazu sagen, wie das mit Schiffshochzeiten ist, ob es da Probleme gibt mit der Anerkennung, wie das funktionieren kann und und und.
Na, ich suche weiter nach Informationen und werde bei Gelegenheit aufschreiben, was ich so erfahre ...
erik-n - 21. Mär, 21:19