Ausreiseerlaubnis

Lang ist's her, als ich mit S. nach Deutschland reisen wollte - unter anderem auch in Hinblick auf die Regel, dass man nur 180 Tage bleiben darf, wenn man sich nicht registrieren lassen will - oder kann, sofern man wie S. nur ein Business-Visum hat.
S. hat den Deutschlandbesuch abgesagt, sie hatte zu tun. Damals erinnerte ich sie noch daran, dass sie dann aber spätestens im Januar zumindest für einen Tag nach Sri Lanka ausreisen müsse.
Das haben wir dann aber vergessen und es ist uns panisch vor zwei Wochen eingefallen. Sie war dann auch sofort bei Registration office, um nachzufragen, was zu tun sei - die Auskunft, die ihr der Officer am Informationdesk gab, war, es sei kein Problem, trotzdem auszureisen, wenn das in den nächsten zwei, drei WOchen geschehe. S. war zufrieden mit der Info und plante also mit reichlich Zeit, Ende Februar den Colombotrip zu machen, buchte Flüge, Hotel usw. usw.
Ich war mir zwar sicher, dass sie nicht ausreisen dürfe, aber sie vertraute auf die Aussage vom Registration Office.
Natürlich durfte sie nicht ausreisen. Natürlich wurde sie erstmal für Stunden auf dem Flughafen festgehalten, natürlich hatte sie richtig Stress.
Aber immerhin hat sie es nach vier Tagen, die sie jeweils von morgens früh bis nachmittags spät im Registration Office verbrachte, geschafft, eine Ausreisegenehmigung zu bekommen, so dass sie hoffentlich Samstag wirklich nach Colombo fliegen darf.
Gekostet hat uns das nur die ausgefallenen Flüge, das im Voraus gezahlte Hotel und eine Menge Papierkram - sowie eine Strafe von ca. 60 €.
Hilfreich war vermutlich einerseits mein offizieller Status (der Pass mit dem Visum direkt vom indischen Außenministerium und die Vergleichbarkeit mit einem halben Diplomatenstatus wirkt bei ´Leuten, die sich auskennen, doch manchmal) und wohl genauso, dass wir darauf bestanden, die Fehlinformation des Registration Office dann auch ganz offiziell als Grund für die fehlende Registrierung angaben - vermutlich befürchteten die Leute dort Ärger, falls wir Ärger machen wollten.
Beides hatte sie aber erst heute in schriftlicher Form dabei - wie üblich in indischen Bürostuben wird jeden Tag ein neues Papier verlangt. Zuerst war es ein Papier, das von ihrem Arbeitgeber in der Türkei kommen sollte. Dann war es die fehlende Einladung einer Firma in Indien. Zuletzt war es ein offizielles Schreiben, in dem sie begründen sollte, warum sie nicht registriert war.
Und jetzt, als sie endlich ihre Ausreisegenehmigung bekam, fragte sie, was sie denn für eine Registrierung bräuchte, damit ihr das nicht noch einmal passiere - die Antwort: Sie könne sich nicht registrieren lassen, weil sie ja keinen Arbeitgeber hier in Indien hätte ...
Indische Bürokratenmühlen mahlen langsam und auf absonderlichen Wegen ...

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